|
Die Umsetzung hat zwar ein wenig gedauert aber dennoch ist die Freude bei der Ortsgruppe Rodgau des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) über das Entgegenkommen des Ordnungsamtes der Stadt Rodgau riesengroß.
In Dudenhofen ist der Ludwig-Erhard-Platz nun durchgehend für Radfahrer in beide Richtungen befahrbar
(siehe Bild 1 und
Bild 2).
Als wichtiger Bestandteil überörtlicher Radverkehrsbeziehungen (Richtung Zellhausen / Seligenstadt und Bahnpfädchen / Unterführung) bedeutet dies nach Ansicht des ADFC einen wichtigen Schritt zur Förderung des innerörtlichen wie auch des überörtlichen Radverkehrs.
In Nieder-Roden ist die Obere Marktstraße als wichtige Einkaufsverbindung ebenfalls für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben worden.
Gleichzeitig wurden die letzten benutzungspflichtigen Radwege in der Wiesbadener Straße in Nieder-Roden entfernt (zwischen Krümmlingsweg und Rodgau-Ringstraße). "Innerhalb einer Tempo30-Zone sind keine benutzungspflichtigen Radwege erlaubt", erläutert Stefan Janke, der Vorsitzende des ADFC Rodgau. "Es widerspricht der Intention der Tempo30-Zone, wenn der Fahrverkehr hier getrennt wird", so Janke weiter. Gerade in diesen Wohnbereichen müsse Mischverkehr auf der Fahrbahn möglich sein. Wer aber trotzdem den ohnehin schmalen und huppeligen Weg fahren möchte, der an Müllabfuhrtagen zugestellt ist (siehe Bild), könne dies tun, da der Weg weiter existiere. "Er muss nur nicht mehr benutzt werden", so der ADFC Rodgau. Der ADFC empfiehlt die Benützung der Fahrbahn in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen. Der Schulverkehr mit seinen Stoßzeiten benötige mehr Platz als ein schmaler Radweg bieten könne.
Letztendlich wurde auch in der Lichtenbergstraße in Nieder-Roden die Benutzungspflicht aufgehoben. Auch dieser Weg darf weiter benutzt werden. Der ADFC Rodgau rät von der Benutzung ab.
Besonders möchte der ADFC darauf hinweisen, dass Radwege prinzipiell nur in Fahrtrichtung benutzt werden dürfen. Ausnahme: ein Radweg-Schild hängt auch in der Gegenrichtung, am besten noch mit dem Zusatzschild (siehe Bild), das dies klar macht. Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen ausschließlich in Fahrtrichtung benutzt werden.
Für Rückfragen seitens der Redaktion: ADFC Rodgau e.V., c/o Stefan Janke, Nieuwpoorter Str. 15, 63110 Rodgau, Tel. 06106/826408, Fax 06106/826408, e-mail: stefan.janke@adfc-rodgau.de
|