Startseite   Impressum   Kontakt 
 
 Home  Über uns  Termine  Tourenprogramm  Codierung  Seminare  Gästebuch  Links  Sitemap 
ADFC Rodgau Pressemitteilung 18. September 2003

Rad fahren auf dem Gehweg gefährlicher als auf der Fahrbahn

Nicht immer ist man dort, wo man sich auf dem Fahrrad am sichersten fühlt, auch wirklich sicher, so die Ortsgruppe Rodgau des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).

Schon von klein an wird einem beigebracht, die gefährliche Fahrbahn zu meiden. Später signalisieren Autofahrer, dass man gefälligst nicht auf der Fahrbahn fahren solle, wo man den "Verkehr" behindere und man fühle sich dann auch abseits der Fahrbahn subjektiv sicherer, so der ADFC Rodgau. Doch der Schein trügt. So sei das Radeln auf dem Gehweg aus gutem Grund nur Kindern bis zum 10. Geburtstag erlaubt, bis zum 8. Geburtstag dürfen sie nur dort fahren. Gerade an Gefahrstellen wie der Überquerung von Einmündungen oder Kreuzungen haben die Kinder an der Bordsteinkante anzuhalten, abzusteigen und das Fahrrad über die Fahrbahn zu schieben. Leider, so die Beobachtung des ADFC Rodgau, ließen viele Eltern ihre Kinder trotzdem über die Querungen fahren, was für die Kinder - wenn sie allein auf dem Rad unterwegs sind - gefährlich werden könne.

Nicht ohne Grund hatte sich der Gesetzgeber so entschieden, denn eine Analyse der Radfahrunfälle in Bayern 1993 zeigte eindeutig dieses Risiko an sogenannten Knotenpunkten. Da das Risiko eines Unfalles bei der Benutzung von Gehwegen quasi an jeder Grundstückszufahrt und jeder Haustür gegeben ist, dürfen die Kinder auch nur sehr langsam (Schrittgeschwindigkeit) dort mit dem Rad fahren. Personen, die älter als 10 Jahre sind, ist die Benutzung des Gehweges auf dem Fahrrad verboten - außer ein Zusatzschild (Radfahrer frei) erlaubt die Benutzung. Dann darf aber nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und - anders als bei den Kindern - nur in die freigegebene Richtung. Dies ermöglicht auf halbwegs breiten Gehwegen, dass unsichere und langsam fahrende Radfahrer auf dem Gehweg fahren dürfen. Sichere und schneller fahrende Radfahrer dürfen die Fahrbahn benutzen und gefährden so nicht die Fußgänger auf dem Gehweg.

Gemeinsame Geh- und Radwege dürfen aus Sicherheitsgründen nur dort entstehen, wo kaum Querverkehr (Grundstückszufahrten, Hauseingänge, Einmündungen) ihn unterbricht und weder viel Fußgänger- noch viel Radverkehr vorhanden sind. Zudem sind gewisse Mindestbreiten einzuhalten, da sonst die gemeinsame Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer für beide Seiten nicht angenehm ist.

Ähnlich riskant verhält es sich der Studie aus Bayern zufolge mit dem Fahren auf dem straßenbegleitenden Radweg innerorts in der falschen Richtung. Nur wenn das Schild auch in die "falsche" Richtung aufgehängt ist, dürfe der Weg auch in Gegenrichtung befahren werden. Die Freigabe solcher Wege ist aber nach Auskunft des ADFC seit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1997 an sehr hohe Auflagen gebunden. So könne der Wechsel der Fahrbahn ein Vielfaches an Risiko bedeuten, als dann lieber die Fahrbahn zu benutzen. Am gefährlichsten aber stellte sich das Überfahren von Einmündungen auf einem vorfahrtsberechtigten "linken" Radweg heraus. Als Beispiel nennt der ADFC Rodgau den aufgrund mangelnder Breite von einem getrennten in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelten Weg an der Nieuwpoorter Straße in Dudenhofen an der Tankstelle. Kaum ein Autofahrer sehe beim Ausfahren nach rechts, von wo die Radfahrer auch kommen könnten, sondern nur nach links, um sich in den Verkehr auf der Fahrbahn einzufädeln.

Gänzlich verboten und fast schon "Russisches Roulette" sind nach Auffassung des ADFC Rodgau das Rad fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Radfahrstreifen, Seitenstreifen und Schutzstreifen.

Radfahrstreifen sind - neben der Benutzung der Fahrbahn und der Schutzstreifen - die sicherste Führung des Radverkehrs. Immer im Blickfeld des Autofahrers können so die Konflickte an den Kreuzungen/ Einmündungen/ Grundstückszufahrten vermieden werden.

Eine selbstbewusste Ausstrahlung verbunden mit einer vorausschauenden defensiven Fahrweise auf einem verkehrssicheren Fahrrad sei die beste Voraussetzung, gut im Straßenverkehr "mitzuschwimmen". Dazu gehöre, ausreichenden Seitenabstand zur Bordsteinkante bzw. zu parkenden Fahrzeugen zu halten (mindestens 1 Meter) und einen Richtungswechsel rechtzeitig und deutlich mit dem ausgestreckten Arm anzukündigen. Beim Linksabbiegen sollte ein Schulterblick vorher obligatorisch sein.

Für Rückfragen seitens der Redaktion: ADFC Rodgau e.V., c/o Stefan Janke, Nieuwpoorter Str. 15, 63110 Rodgau, Tel. 06106/826408, Fax 06106/826408, e-mail: stefan.janke@adfc-rodgau.de

www.adfc-rodgau.de
© ADFC Rodgau e.V.