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ADFC Rodgau Pressemitteilung 16. September 2002

ADFC Rodgau empört über die Streichung der Mittel für den Radverkehr

Der Nationale Radverkehrsplan in Rodgau noch unbekannt oder verkannt?
Die Ortsgruppe Rodgau des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) ist empört und sprachlos über die klammheimliche Streichung der aufgelaufenen Haushaltsmittel für den Radverkehr. Statt die Summe aufzuheben um damit die Maßnahmen aus dem hoffentlich bald beschlossenen Radverkehrskonzept für Rodgau finanzieren zu können, verschwindet das Geld einfach im Haushaltsloch.

Im April wurde mit den Stimmen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien der Nationale Radverkehrsplan beschlossen, der eine intensive Förderung des Radverkehrs vorsieht (weitere Infos hierzu unter www.adfc-rodgau.de).

In Rodgau dagegen scheint man dieses Verkehrsmittel wenig fördern zu wollen. Selbst die mit den Mitteln aus dem 1994 beschlossenen Radwegeplan (ADFC Rodgau: "Feldwegeplan", da fast alle Projekte außerhalb der Bebauung liegen) ausgebesserten Wege sind für den Radverkehr meistens gar nicht zur Benutzung freigegeben (Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art, frei für Land- und Forstwirtschaft. Eine Freigabe für den Radverkehr bzw. das Schild Z260 statt Z250 fehlt.).

Der ADFC Rodgau fordert nun Magistrat und Stadtverordnetenversammlung auf, endlich ein Radverkehrskonzept für Rodgau zu beschließen und diesem auch die entsprechende finanzielle Basis zu geben. Bewusst heißt es "Radverkehrsplan" und nicht "Radwegeplan", da die Förderung der Radverkehrs nicht an die veralteten Radwegeplanungen gebunden ist und aus vielen verschiedenen Maßnahmen besteht. Zu nennen wären Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, sichere Abstellanlagen, Wegweisung, Öffnung von Einbahnstraßen, Fahrradrouten durch Rodgau.

Vorsitzender Stefan Janke: "Die Unterführungen sind schon fast fertig und immer noch ist kein Konzept zur Integration des Radverkehrs vorhanden". Die meisten Radwege mussten in Rodgau aufgrund der mangelnden Qualität und Sicherheit 1998 von der Benutzungspflicht entbunden werden. Diese Radwege nach der Straßenverkehrsordnung (hier die entsprechenden Schilder: Z237, Z240, Z241) haben aber mit den Radwanderwegen um Rodgau nichts zu tun. Hier geht es um den Radverkehr im Ort.

Weiter bemängelt die Interessenvertretung der Radfahrer, dass die Aussage vom Verkehrsdezernenten, das Parken von Autos auf den Gehwegen zu tolerieren, wenn noch 1,50 m für Fußgänger und Rad fahrende Kinder unter 10 Jahren bliebe, als illusorisch. Die Gehwege in Rodgau seien oft nur einen Meter bis 1,50 m breit.

Für Rückfragen seitens der Redaktion:
ADFC Rodgau e.V., c/o Stefan Janke, Nieuwpoorter Str. 15, 63110 Rodgau,
Tel./Fax 0 61 06 / 82 64 08, e-mail: stefan.janke@adfc-rodgau.de

Z237 Z240 Z241 Z250 Z260
Z237 Z240 Z241 Z250 Z260
Rad-frei

Gänsbrüh

Beispiel "Gänsbrüh" Richtung Geflügelzuchtverein in Dudenhofen.

Nieuwpoorter-Kreisel

Bild Nieuwpoorter Straße ab Kreisel am Toom-Baumarkt Richtung Friedhof

Frage: wo ist hier der Radweg?
Auf halbem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen?
Hätten Sie es erkannt?
Antwort bitte an info@adfc-rodgau.de
www.adfc-rodgau.de
© ADFC Rodgau e.V.