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Der Nationale Radverkehrsplan in Rodgau noch unbekannt oder verkannt?
Die Ortsgruppe Rodgau des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs
(ADFC) ist empört und sprachlos über die klammheimliche
Streichung der aufgelaufenen Haushaltsmittel für den Radverkehr.
Statt die Summe aufzuheben um damit die Maßnahmen aus dem
hoffentlich bald beschlossenen Radverkehrskonzept für Rodgau
finanzieren zu können,
verschwindet das Geld einfach im Haushaltsloch.
Im April wurde mit den Stimmen aller im Deutschen
Bundestag vertretenen Parteien der Nationale Radverkehrsplan
beschlossen, der eine intensive Förderung des Radverkehrs
vorsieht (weitere Infos hierzu unter www.adfc-rodgau.de).
In Rodgau dagegen scheint man dieses Verkehrsmittel wenig fördern zu
wollen. Selbst die mit den Mitteln aus dem 1994 beschlossenen
Radwegeplan (ADFC Rodgau: "Feldwegeplan", da fast alle Projekte
außerhalb der Bebauung liegen) ausgebesserten Wege sind für den
Radverkehr meistens gar nicht zur Benutzung freigegeben (Zeichen
250: Verbot für Fahrzeuge aller Art, frei für Land- und
Forstwirtschaft. Eine Freigabe für den Radverkehr bzw. das Schild
Z260 statt Z250 fehlt.).
Der ADFC Rodgau fordert nun Magistrat
und Stadtverordnetenversammlung auf, endlich ein
Radverkehrskonzept für Rodgau zu beschließen und diesem auch die
entsprechende finanzielle Basis zu geben. Bewusst heißt es
"Radverkehrsplan" und nicht "Radwegeplan", da die Förderung der
Radverkehrs nicht an die veralteten Radwegeplanungen gebunden ist
und aus vielen verschiedenen Maßnahmen besteht. Zu nennen wären
Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, sichere Abstellanlagen,
Wegweisung, Öffnung von Einbahnstraßen, Fahrradrouten durch
Rodgau.
Vorsitzender Stefan Janke: "Die Unterführungen sind schon
fast fertig und immer noch ist kein Konzept zur Integration des
Radverkehrs vorhanden". Die meisten Radwege mussten in Rodgau
aufgrund der mangelnden Qualität und Sicherheit 1998 von der
Benutzungspflicht entbunden werden. Diese Radwege nach der
Straßenverkehrsordnung (hier die entsprechenden Schilder: Z237,
Z240, Z241) haben aber mit den Radwanderwegen um Rodgau nichts zu
tun. Hier geht es um den Radverkehr im Ort.
Weiter bemängelt die Interessenvertretung der Radfahrer, dass die
Aussage vom Verkehrsdezernenten, das Parken von Autos auf den
Gehwegen zu tolerieren, wenn noch 1,50 m für Fußgänger und Rad
fahrende Kinder unter 10 Jahren bliebe, als illusorisch. Die
Gehwege in Rodgau seien oft nur einen Meter bis 1,50 m breit.
Für Rückfragen seitens der Redaktion:
ADFC Rodgau e.V., c/o Stefan Janke, Nieuwpoorter Str. 15, 63110 Rodgau,
Tel./Fax 0 61 06 / 82 64 08, e-mail: stefan.janke@adfc-rodgau.de
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